Gem. § 46 (5) steht in den Gemeinden der größten Fraktion sowohl das Amt des/der Bürgermeister*in (zugleich Mitglied im Amtsauschuss), als auch das Zugriffsrecht auf den ersten - wichtigsten - Ausschuss zu. Da es in vielen kleineren Gemeinden lediglich zwei Ausschüsse gibt, wird der stärksten Fraktion überproportional viel Macht eingeräumt.
Antrag: | LTW-Programm - WELTOFFEN |
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Antragsteller*in: | Martin Drees, KV Plön |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2016, 22:56 |