Der alte Text baut einen Widerspruch zwischen Resozialisierung und harten Strafen auf. Aber die Ebene ist schief. Denn gerade wenn harte Strafen verhängt werden (zB bei Mord, Raub und Vergewaltigung) ist Resozialisierung wichtig. Es gibt also kein Gegeneinander von Strafe und Resozialisierung, als müssten wir uns für eins von beiden entscheiden. Der Passus mit dem Gutachten hat mE in einem Wahlprogramm nichts verloren. Es ist auch nicht ganz klar, wer das "Wir" im Sinne der Programmaussage ist: Die Landespartei, die den Beschluss treffen soll? Eine künftige Landtagsfraktion der GRÜNEN? Eine Landesregierung an der wir beteiligt sind?
Antrag: | LTW-Programm - WELTOFFEN |
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Antragsteller*in: | Thorsten Fürter |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2016, 11:16 |