Eine sachgerechte und vernünftige Planung der Verwaltung setzt ein Grundwissen über die Bevölkerung voraus. Im Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht dafür richtungsweisende, verfassungsrechtliche Maßstäbe gesetzt. Das Grundrecht auf Datenschutz schützt zu allererst den Einzelnen vor einem allzu wissbegierigen Staat. Öffentliche Stellen haben daher das Recht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu wahren.
Verwaltungs- und Regierungshandeln sollte sich zu allererst an den Bedürfnissen der Bevölkerung im Sinne einer nachhaltigen, ökologischen und grundrechtswahrenden Zukunftsgestaltung orientieren. Dafür sind selbstverständlich Informationen auch über die Bevölkerungsstruktur erforderlich. Datenverarbeitung muss aber immer dem Menschen dienen. Datenverarbeitung ist immer nur Werkzeug für grundrechtsorientiertes Regierungshandeln und niemals Selbstzweck. Der Ansatz des „Data Driven Government“ berücksichtigte dieses Verhältnis unzureichend.