Ehrenamtliche Gemeindevertreter*innen sind manchmal beruflich oder aufgrund von familiären Notwendigkeiten verhindert. Das sollte nicht zu Zufallsmehrheiten führen. Deshalb macht es Sinn, dass die ersten Reservekandiat*innen auf der Liste zu Stellvertreter*innen gewählt werden.
Oft können Kandidaten keine Zusage für ihre Mitarbeit über 5 Jahre geben, da sie möglicherweise durch die Geburt eines Kindes, durch berufliche Auslandsaufenthalte oder durch Prüfungen zeitweise an der Wahrnehmung des Mandates verhindert sind. Oft sind die Listen dann schon vor Ablauf von 5 Jahren erschöpft. Die vorgeschlagene Regelung macht es möglich, zeitweilig die Arbeit in der Gemeindevertretung zu unterbrechen und sie später wieder fortzusetzen, wenn ein anderes Fraktionsmitglied pausieren will.
Bei der Präfenrenzwahl können die Wähler*innen mehrere Kandidat*innen wählen, in dem sie diese mit der Reihenfolge ihrer Präferenz (als der Zahl 1, 2, 3 usw.) kennzeichnen. DIe Präferenzwahl stellt sicher, dass schon im ersten Wahlgang ein*e Kandidat*in gewählt wird, die von der Mehrheit der Wähler*innen unterstützt wird. Praktisch wird damit der zweite Wahlgang in den ersten Wahlgang integriert.