Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist in der Praxis häufig kein ausreichendes Mittel, um extremem Fehlverhalten von Lehrer*innen zu begegnen. Eine*r Schulbeauftragte würde die Möglichkeit schaffen, bei Konflikten eine unabhängige Stelle aufzusuchen, die sich selbst auch als Anwält*in der Schüler*innen versteht. Gleichzeitig kann sie die Konfliktlösungen unter Lehrkräften unterstützen, die aufgrund der schulinternen Abhängigkeitsverhältnisse und schwer lösbar scheinen. Sie soll einen kompetenten und vertrauenswürdigen „Blick von Außen“ gewährleisten.
Antrag: | LTW-Programm - GERECHT |
---|---|
Antragsteller*in: | Lasse Petersdotter, Malte Krüger, GJSH |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2016, 19:42 |