Das Verbandsklagerecht im Naturschutz ist ein rechtsstaatliches Verfahren, das sich vielfach bewährt hat und die Abschaffung ist für uns nicht verhandelbar. Es sorgt dafür, dass der Natur, und damit auch der Lebensgrundlage von uns Menschen, „Recht“ gegeben wird. Die Verbände vertreten, notfalls auch vor Gericht, die Interessen derjenigen, die nicht selbst klagen können. Der Rechtsstaat darf nicht nur gelten, wenn er den eigenen Interessen nutzt.
Antrag: | LTW-Programm - ÖKOLOGISCH |
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Antragsteller*in: | Andreas Tietze, KV Nordfriesland; Kerstin Mock-Hofeditz, KV Nordfriesland; Rasmus Andresen, KV Flensburg; Burkhard Peters, KV Hzgt. Lauenburg; Eka von Kalben, KV Pinneberg; Ines Strehlau, KV Pinneberg; Bernd Voss, KV Steinburg; Marlies Fritzen, KV Ostholstein; Marret Bohn, KV Rendsburg-Eckernförde |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2016, 14:41 |