Dass Wild verwertbar sein soll schließt viele (Vogel-)Arten sowie etwa auch Hauskatzen aus, der zweite Teil zielt auf die Herausnahme von Arten aus dem Jagdrecht und die alleinige Hege durch das Naturschutzrecht, wie es etwa beim Wolf bereits der Fall ist.
Antrag: | LTW-Programm - ÖKOLOGISCH |
---|---|
Antragsteller*in: | Karolina Ziehm, Erik Sachtleber |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2016, 22:59 |