Trinkwasser: In Trinkwassergewinnungsgebieten gelten bis heute keine besonderen Schutzauflagen. Die bisherige "gute fachliche Praxis" stellt keinen Schutz für unser Trinkwasser dar. So ist es nach geltender Gesetzeslage zurzeit möglich, dass direkt neben Trinkwasserbrunnen Agrargasanlagen, Tiermastanlagen und intensive konventionelle Landwirtschaft betrieben werden können.
Abwasser: Klärschlamm wird in Schleswig-Holstein immer noch überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen verklappt. Mit diesem Klärschlamm landen Medikamente, Hormone, Schwermetalle etc. auf den Feldern und letztlich in unserem Grundwasser und unserem Essen.