Der Tierschutzbericht ist eine Richtlinie für besseres Handeln im Sinne des Tierwohls. Ohne eine Anpassung dieses Berichtes, werden alle guten Ideen nur Worte bleiben und die Landestierschutzbeauftragte hat kaum eine Handhabe. Darüber hinaus ist der Tierschutzbericht nicht verpflichtend und eine Novellierung des übergeordneten Bundestierschutzgesetzes notwendig. In diesem ist nach wie vor die quälende Behandlung von Tieren, z.B. das Kürzen der Schnäbel von Hühnern, unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt. Dies ist kein Tierschutz, sondern ein Freifahrtschein gegen das Tierwohl.
Antrag: | LTW-Programm - ÖKOLOGISCH |
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Antragsteller*in: | Ulrike Täck |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.11.2016, 12:45 |