Sprachliche Richtigstellung. Es geht darum, dass wir Angebote im ländlichen Raum wünschenswet finden, um Fahrtwege für Schüler*innen auch in der Sekundarstufe II kurz zu halten. Die auch juristisch problematische Formulierung "unzumutbare Wege" soltle an dieser Stelle entfallen, da unter eine solche Festlegung nur eine sehr sehr geringe Fallzahl von Schüler*innen fallen würde.
Antrag: | LTW-Programm - GERECHT |
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Antragsteller*in: | LAG Bildungspolitik (dort beschlossen am: 15.11.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2016, 15:21 |